Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von IDO Haus (idohaus.de) · Stand: 29. Oktober 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter ist die IDO GmbH, Anderslebener Straße 40, 39387 Oschersleben („wir“). Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von IDO Haus und für den Kauf der dazugehörigen Hardware.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, etwa Wohnungsunternehmen, Praxen und Geschäfte. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Leistungen
(1) IDO Haus ist ein Dienst zur Anzeige von Inhalten auf Bildschirmen an den Standorten des Kunden. Der Kunde pflegt Inhalte (Bilder, PDF-Aushänge, Videos, Texte, Webseiten), Playlisten, Standorte und Anzeige-Einstellungen in einer Verwaltung im Browser; die Anzeigegeräte holen sich die Inhalte über das Internet und zeigen sie an.
(2) Auf Wunsch kann der Kunde Zusatzfunktionen nutzen: Nachweise per RFID-Karte (Reinigungsnachweis, Anwesenheit, wiederkehrende Aufgaben) mit Berichten und Export sowie die Anzeige von Werten einer Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe. Die Zusatzfunktionen sind in der monatlichen Gebühr enthalten; die nötige Hardware wird gesondert gekauft (§ 5).
(3) In der monatlichen Gebühr enthalten sind außerdem der Betrieb der Server, Datensicherungen, Aktualisierungen der Software auf Server und Geräten, die Überwachung der Geräte und Support per E-Mail, ab der Stufe „Mehrere Häuser“ auch telefonisch. Einzelheiten nennt die Preisseite.
(4) Wir bemühen uns um eine Verfügbarkeit der Verwaltung von 99 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind angekündigte Wartungen und Störungen, die wir nicht zu vertreten haben, etwa beim Internetanschluss oder der Stromversorgung am Standort. Die Geräte zeigen bei einer Unterbrechung der Verbindung den zuletzt geladenen Stand weiter.
(5) Für die Inhalte, die er anzeigt, ist allein der Kunde verantwortlich. Er zeigt nur Inhalte, an denen er die nötigen Rechte hat und die nicht gegen Gesetze verstoßen.
§ 3 Vertragsschluss und Testphase
(1) Mit der Registrierung kommt ein Vertrag über die Nutzung von IDO Haus zustande. Danach kann der Kunde alle Funktionen 30 Tage lang kostenlos nutzen, ohne Zahlungsdaten anzugeben (Testphase), mit bis zu 3 Bildschirmen. Eine Testphase wird je Kunde nur einmal gewährt.
(2) Endet die Testphase ohne Abo, zeigen die eingerichteten Bildschirme weiter den zuletzt eingestellten Stand. Inhalte und Einstellungen ändern kann der Kunde erst wieder mit einem Abo oder nach Freischaltung durch uns.
(3) Ein kostenpflichtiges Abo kommt zustande, wenn der Kunde den Bestellvorgang beim Zahlungsdienstleister abschließt oder wir ein Angebot des Kunden schriftlich oder in Textform annehmen.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Die monatliche Gebühr richtet sich nach dem gebuchten Paket. Jedes Paket enthält alle Funktionen für eine feste Höchstzahl an Bildschirmen; Pakete und Preise stehen auf der Preisseite. Über das größte Paket hinaus vereinbaren wir den Preis individuell. Geräte, Montage und Einrichtung vor Ort sind nicht Teil des Abos und werden gesondert nach Angebot vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über Stripe per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift oder, wenn vereinbart, per Rechnung. Erhöht oder senkt der Kunde die Zahl der gebuchten Bildschirme, wird der Unterschied anteilig verrechnet. Mehr Bildschirme als gebucht kann der Kunde nicht einrichten.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, dürfen wir nach Ankündigung die Verwaltung auf Lesen beschränken. Die Bildschirme zeigen dann weiter den zuletzt eingestellten Stand.
§ 5 Hardware
(1) Anzeigegeräte, Monitore, RFID-Leser, Karten und Anbindungen kauft der Kunde zu den Preisen der Preisseite oder unseres Angebots. Die Hardware geht mit vollständiger Bezahlung in sein Eigentum über und bleibt es auch nach Ende des Vertrags.
(2) Der Kunde kann auch eigene Geräte (Raspberry Pi) und Bildschirme einsetzen. Für die Einrichtung stellen wir einen Installationsbefehl bereit; für die Eignung fremder Hardware übernehmen wir keine Gewähr.
(3) Montage vor Ort erbringen wir nach gesonderter Vereinbarung. Strom und Netzwerk am Standort stellt der Kunde bereit, soweit nicht anders vereinbart.
(4) Für die Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Kaufleute; Mängel sind unverzüglich zu rügen (§ 377 HGB). Innerhalb der Gewährleistung tauschen wir ein mangelhaftes Anzeigegerät; Einrichtung und Versand des Ersatzgeräts sind in der monatlichen Gebühr enthalten.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Abo hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Beginn der Abrechnung und verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung ist in Textform möglich, etwa per E-Mail an info@ido-gmbh.de. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(2) Preisänderungen teilen wir mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann zum Wirksamwerden kündigen.
(3) Nach dem Ende des Abos zeigen die Geräte den zuletzt eingestellten Stand weiter, bis der Kunde sie abschaltet. Inhalte und Nachweise bleiben gespeichert, bis der Kunde sein Konto löscht oder uns um Löschung bittet. Berichte kann er vorher als CSV exportieren.
(4) Der Kunde kann sein Konto in den Einstellungen selbst löschen, sobald keine Bildschirme mehr eingerichtet sind. Wir löschen dann alle Daten des Kontos sofort.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, nutzt die Zwei-Faktor-Anmeldung, wenn mehrere Personen Zugang haben, macht richtige Angaben und nutzt den Dienst nicht missbräuchlich.
(2) Nutzt der Kunde Nachweise per Karte, informiert er die betroffenen Personen vorher und beteiligt, soweit vorhanden, den Betriebs- oder Personalrat. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus von ihm angezeigten Inhalten oder einer unberechtigten Erfassung entstehen.
(3) Der Kunde sorgt für Strom und Internetzugang der Geräte am Standort und meldet uns Störungen, die er bemerkt.
§ 8 Pflichten des Kunden bei Bildschirmen im öffentlichen Raum
Der Kunde achtet darauf, dass Aushänge und Hinweise auf Bildschirmen, die Vorbeigehende sehen können, keine personenbezogenen Daten enthalten, die nicht für alle bestimmt sind. Von Personen mit Karte zeigt die Anzeige nur Vornamen.
§ 9 Auftragsverarbeitung
(1) Inhalte, Personen und Nachweise des Kunden verarbeiten wir in seinem Auftrag. Es gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (idohaus.de/avv), der Bestandteil dieser AGB ist. Im Konto steht er unter „Einstellungen“ als PDF bereit; dort kann der Kunde ihn zusätzlich ausdrücklich abschließen und erhält ein PDF mit Abschlussvermerk.
(2) Wir verarbeiten die Daten ausschließlich zur Erbringung der Leistung, auf Servern in Deutschland und ohne Übermittlung in Drittländer. Alle Unterauftragsverarbeiter nennt Anlage 2 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlte monatliche Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(3) Wir haften nicht für Störungen von Strom, Internet oder angebundenen Anlagen am Standort des Kunden und nicht für Inhalte, die der Kunde anzeigt. Die Nachweise per Karte dokumentieren, wer wann eine Karte vorgehalten hat; ob eine Leistung tatsächlich erbracht wurde, stellen sie nicht fest.
§ 11 Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB teilen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung hin. Widerspricht er, kann jede Seite zum Wirksamwerden kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.